SpeedVlog #076 | Ostermontag Trip | Speyer Frühjahrsmesse 2024
Deutsch | English |
---|---|
Osterzeit ist Speyer Zeit, wenn man in der Nähe wohnt, ist Speyer ein, muss es besuchen. Für Anfang des Jahres ist es eine gute gemischte Beschickung für Jung und Alt. ( Germany ) | Easter time is Speyer time, if you live nearby, Speyer is a must visit. For the beginning of the year, it is a good mixed attraction for young and old. ( Germany ) |
VIDEO
Datenschutz:
Für alle die auf den Videos zu sehen sind, gibt es eine gesetzliche Grundlage, dass ich eure Einwilligung nicht benötige, um das Video zu veröffentlichen.
§ 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
- Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
- Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
- Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
- Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Like, Share & Subscribe Speed Ride Channel
💻 Youtube Channel: http://www.youtube.com/c/SpeedRide-HardWithRide
💻 Facebook : https://www.facebook.com/SpeedRide.HardWithRide/
📱 Instagram: https://www.instagram.com/speedride_hwr/?hl=de
📱 Twitter: https://twitter.com/Speed_Ride
💻 Hive: https://hive.blog/@speed-ride
💻 Homepage: https://speed-ride.jimdo.com/
💻 Impressum: https://speed-ride.jimdo.com/about/
✉ E-Mail: speed-ride@gmx.de
Datenschutz:
Für alle die auf den Videos zu sehen sind, gibt es eine gesetzliche Grundlage, dass ich eure Einwilligung nicht benötige, um das Video zu veröffentlichen.
§ 23 Abs. 1 Nr. 3 KunstUrhG
(1) Ohne die nach § 22 erforderliche Einwilligung dürfen verbreitet und zur Schau gestellt werden:
- Bildnisse aus dem Bereiche der Zeitgeschichte;
- Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
- Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen die dargestellten Personen teilgenommen haben;
- Bildnisse, die nicht auf Bestellung angefertigt sind, sofern die Verbreitung oder Schaustellung einem höheren Interesse der Kunst dient.
(2) Die Befugnis erstreckt sich jedoch nicht auf eine Verbreitung und Schaustellung, durch die ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten oder, falls dieser verstorben ist, seiner Angehörigen verletzt wird.
Like, Share & Subscribe Speed Ride Channel
💻 Youtube Channel: http://www.youtube.com/c/SpeedRide-HardWithRide
💻 Facebook : https://www.facebook.com/SpeedRide.HardWithRide/
📱 Instagram: https://www.instagram.com/speedride_hwr/?hl=de
📱 Twitter: https://twitter.com/Speed_Ride
💻 Hive: https://hive.blog/@speed-ride
💻 Homepage: https://speed-ride.jimdo.com/
💻 Impressum: https://speed-ride.jimdo.com/about/
✉ E-Mail: speed-ride@gmx.de